Der Zulassungsausschuss besteht aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen in gleicher Zahl. Der Zulassungsausschuss beschäftigt sich mit Angelegenheiten und Entscheidungen der Zulassung für den Bezirk der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Dieser Bereich wird Zulassungsbezirk genannt.