Für Arbeitnehmer gilt in der Sozialversicherung grundsätzlich eine Versicherungspflicht. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch eine Versicherungsfreiheit erreicht werden. In der Krankenversicherung sind beispielsweise Arbeinehmer die ein bestimmtes Jahresgehalt übersteigen versicherungsfrei. Beamte die später Pension beziehn sind in der Rentenversicherung befreit.