Eine Reisegepäckversicherung wird hauptsächlich zur Urlaubszeit Angebot und auch abgeschlossen, wobei man in der Regel einen Jahresbeitrag leisten muss, damit die Versicherung aktiv ist. Zum Reisegepäck zählen sämtliche persönliche Sachen für den Reisebedarf, welche am Körper oder in dafür vorgesehenen Transportmitteln befördert werden. Allerdings sind Sachen, welche für den beruflichen Zweck verwendet werden, nicht automatisch versichert. Da gibt es spezielle Reisegepäckversicherungen für vorwiegend berufliche Gegenstände. Zum privaten Zweck verwendete Reiseandenken oder Geschenke werden ebenfalls als Reisegepäck gezählt und werden bei Verlust oder Beschädigung erstattet. Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisezeit so lange sich das Reisegepäck in den Händen von Beförderungsunternehmen, im untergebrachten Hotel, dem Gepäckträger oder in einer Gepäckaufbewahrungsstation befindet.