Seit der 1995 in Kraft getretenen Änderung im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PSchG) ist der Zusammenschluss von in freier Praxis niedergelassener Ärzte in einer Partnerschaft möglich. Rechtlich befindet sich diese Partnerschaft zwischen eine GmbH und einer Offenen Handelsgesellschaft. Im Allgemeinen bedeutet der Begriff Partnerschaft eine Bindung zweier Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen und in gleichen Interessen handeln. Auch eine Liebesbeziehung wird im allgemeinen Sprachgebrauch Partnerschaft genannt. Eine Partnerschaft kann zwischen sämtlichen sozialen Einheiten stattfinden: Unternehmen zu Unternehmen, Personen zu Personen oder sogar Städte zu Städten.