Gebrauch wird von diesem Begriff im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen gemacht. Es ist die Aufgabe der Ärztekammer, die Berufsinteressen der Ärzte zu fördern und dementsprechend auch zu vertreten. Des weiteren müssen sie die Berufspflicht ihrer Mitglieder kontrollieren und überwachen. Sie sind für Fortbildungen und Weiterbildungen zuständig und sollen den öffentlichen Gesundheitsdienst beim Erfüllen seiner Aufgaben unterstützen. Zusammenhängend auch „Berufsvertretung“: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker haben auf Landesebene gebildete Kammern, die ihre beruflichen Interessen vertreten. Zu ihnen gehören die Landesärztekammer, die Landeszahnärztekammer und die Landesapothekerkammer. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.