Als Kostenträger werden die Instittionen bezeichnet, welche Versicherungsleistungen im Rahmen der Sozialversicherung übernehmen. Beispiele für Kostenträger sind Krankenkassen, Träger der Sozialhilfe wie Sozial- oder Jugendämter, Versorgungsämter, Träger der Unfallversicherung oder Dienststellen der freien Heilfürsorge.