Unter der Haftstrecke versteht man den Umfang, mit dem der Rückversicherer haftet. Siehe auch „Versicherung“: Unter einer Versicherung im allgemeinen Sinn versteht man eine Übereinkunft über gegenseitige wirtschaftliche Hilfeleistung unter Mitgliedern einer Gefahrengemeinschaft. Die Mitglieder erhalten einen Anspruch auf Schadensdeckung. Eine Mögliche Versicherung kann beispielsweise die Haftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Kfz-Versicherung, die Renetnversicherung oder Lebensversicherung sein.