Verwendet wird der Begriff Fahrzeugschaden / Neuwert in der Automobilbranche. Die Versicherung des Schädigers hat keinen Einfluss darauf, welche Werkstatt den Schaden am Fahrzeug begutachtet oder behebt. Sie auch „Fahrzeugschaden“: Bestandteile des Begriffes Fahrzeugschaden sind: Abschleppkosten, Entschädigungskosten, Reparatur und Lackierungskosten. Bei einem Fahrzeugschaden ist dem Geschädigten das Recht eingeräumt, den Aufwand für die Reparatur seines geschädigten Fahrzeuges erstattet zu bekommen (Voraussetzung ist natürlich eine Haftpflichtversicherung) Bei einem Fahrzeugschaden und einer entsprechenden Entschädigung wird der Ausgangszustand berücksichtigt, sodass der geschädigte Fahrzeughalter keine Vorteile daraus ziehen kann.