Nach einem Unfall muss zunächst geklärt werden ob der Schaden reparierbar ist oder ob es sich um einen Totalschaden handelt. Bei einem Schaden am Fahrzeug deren Reparatur die Versicherung übernimmt muss die angefahrene Werkstatt sich schaden mindernd verhalten. Bestandteile des Begriffes Fahrzeugschaden sind: Abschleppkosten, Entschädigungskosten, Reparatur und Lackierungskosten. Bei einem Fahrzeugschaden ist dem Geschädigten das Recht eingeräumt, den Aufwand für die Reparatur seines geschädigten Fahrzeuges erstattet zu bekommen (Voraussetzung ist natürlich eine Haftpflichtversicherung) Bei einem Fahrzeugschaden und einer entsprechenden Entschädigung wird der Ausgangszustand berücksichtigt, sodass der geschädigte Fahrzeughalter keine Vorteile daraus ziehen kann.