Der Begriff Fahrer-Rechtsschutz wird im Zusammenhang mit Versicherungen verwendet, die sich mit Fahrzeughaltern und Fahrzeugen beschäftigen. Der Fahrer-Rechtsschutz greift bei versicherten Fußgängern, Radfahrern oder beim Benutzen von auf den Versicherungsnehmer zugelassener Fahrzeuge. Im Rechtsschutz enthalten sind Gesundheitsschäden, Verkehrs-Straf-Rechtsschutz, Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz. Die Fahrer-Rechtsschutz – Versicherung versichert somit den Versicherten als Fahrer fremder Fahrzeuge oder auch als Passagier des öffentlichen Verkehrsnetzes. Sinnvoll ist diese Versicherung für Personen, die Fahrzeuge fremder Personen fahren (beispielsweise von Freunden oder in der Firma) oder kein eigenes Fahrzeug besitzen.