Die Einbauküche ist in der Hausratversicherung im Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Da Küchenzeilen und Anbauküchen nicht unter Gebäudebestandteile zählen, werden diese gesondert behandelt. Der Wert der Einbauküche muss also beim Ermitteln der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Eine Unterversicherung würde in diesem Fall dafür sorgen, dass der nicht-versicherte Teil aus eigener Tasche gezahlt werden müsste. Günstiger ist es, die Einbauküche in der Wohngebäudeversicherung unterzubringen, allerdings ist diese dann nicht gegen Vandalismus oder Raub geschützt. Da in den vergangenen Jahren häufig Vandalismusschäden angegeben werden, ist die Hausratversicherung für die Einbauküche ratsam.