Derzeit sind mehr als 24 Millionen Ehrenamtliche Menschen tätig. Diese Menschen üben das Ehrenamt während ihrer Freizeit aus und erhalten keinen finanziellen Ausgleich vom Arbeitgeber für Bereiche für Rentenversicherung oder Krankenversicherung. Der Ehrenamtliche ist im Fall eines Unfalles während der Ausübung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit von seiner Organisation abgesichert, oder durch die eigene Krankenkasse. Für Arbeitnehmer die ehrenamtliche Tätig sind, gilt eine besondere Regel für die gesetzliche Rentenversicherung. So ist es mögliche von einem fiktiven Entgelt den Rentenversicherungsbeitrag zu berechnen. So können Nachteile durch das Ehrenamt vermieden werden.