Angestellt und Selbständige die Mitgliede einer Versicherungs- bzw. Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe sind, werden auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Bei einer Beantragung innerhalb von 3 Monaten wirkt die Befreiung ab Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen.