Während der Schwangerschaft steht gesetzlich Versicherten ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe zu. Des besteht ein Anspruch auf Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Die Geburt kann stationär oder ambulant erfolgen.
Während der Schwangerschaft steht gesetzlich Versicherten ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe zu. Des besteht ein Anspruch auf Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Die Geburt kann stationär oder ambulant erfolgen.