Einige Länder haben mit Deutschland ein Sozialhilfeabkommen. Das bedeutet, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Leistungen bei einer ärztlichen Behandlungen in diesen Ländern haben. Zu den Ländern die ein Sozialhilfeabkommen mit Deutschland haben gehören unter anderem Österreich, Niederlande oder Italien. Siehe dazu auch unter Auslandsaufenthalt.

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