Bei der Verpfändung wird das Faustpfand beziehungsweise der verpfändete Gegenstand übergeben. Der Gläubiger ist Besitzer aber nicht Eigentümer des Faustpfandes. Nur wenn der Schuldiger den Gegenstand nicht mehr zurückkaufen kann wird der Gläubiger Eigentümer.

Beitrag zur Privaten Krankenversicherung - Tarifvergleich bei pkv-tarifvergleich.info