Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Der Arbeitnehmer tägt die Hälfte, der Arbeitgeber die anderen 50%. Anders ist es bei Arbeitnehmer mit gerigem Einkommen. Hier übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge allein.

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