Das Bundesversicherungamt überwacht die Beachtung von Gesetzen und Satzungen bei bundesunmittelbaren Versicherungsträgern. Bei ihnen kann man auch eine Beschwerde über einen Versicherungsträger einreichen.
Das Bundesversicherungamt überwacht die Beachtung von Gesetzen und Satzungen bei bundesunmittelbaren Versicherungsträgern. Bei ihnen kann man auch eine Beschwerde über einen Versicherungsträger einreichen.