Durch die Hausratversicherung sind Wasserschäden nur dann abgesichert, wenn die Ursache des Schadens auf einem defekten Wasserrohr basiert. Ein Wasserbett ist nicht mit dem Rohrsystem eines Gebäudes verbunden. Daher handelt es sich um ein auslaufendes Wasserbett auch nicht um einen Schaden nach den Bedingungen der Hausratversicherung. Ist in den Versicherungsvertrag nicht explizit auch das Wasserbett und ein damit verbundener Schaden mitversichert, dann bleibt der Versicherungsnehmer auf den entstandenen Kosten sitzen. Durch eine Deckungserweiterung kann aber bei den meisten Hausratversicherungen auch ein Schaden durch ein Wasserbett mit in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.

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