Jede Frau, ob sie nun berufstätig ist oder nicht, hat nach der Geburt ihres Kindes das Recht auf Erziehungsgeld. Es gilt jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Die Frau muss einen Wohnsitz in Deutschland haben. Des weiteren muss das Kind von ihr selbst betreut und erzogen werden und außerdem in ihrem Haushalt leben.

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