Ein unberechtgter Fahrer ist bei einem Unfall verpflichtet, den Schaden an Dritten zu erstatten. Die Versicherung muss bei einem unberechtigten Fahrer nicht einspringen. Im Zusammenhang auch: Der Begriff Fahrer wird im Allgemeinen als Fahrzeugführer bezeichnet, welcher in Begriff ist ein Fahrzeug (Auto, Roller oder andere motorisierte Geräte) zu bewegen. Fahrer können sein: Lkw-Fahrer, Auto-Fahrer, Motorrad- oder Roller-Fahrer aber auch Fahrrad-Fahrer und sämtliche andere bereifte, gefahrene Objekte. Fahrer im versicherungstechnischen Sinn ist der berechtigte Fahrzeugführer. Der Fahrer übt zum Zeitpunkt des Unfalls das Steuern des Fahrzeugs aus. Der Fahrer eines Fahrzeuges ist stets verpflichtet eine Fahrerlaubnis (Führerschein) mit sich zu führen. Besitzt der Fahrer einen solchen Führerschein nicht, so ist er nicht befugt das Fahrzeug zu fahren.

Beitrag zur Privaten Krankenversicherung - Tarifvergleich bei pkv-tarifvergleich.info