Grundsätzlich werden die Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Bei Versicherten ab dem 35 Lebensjahr wird alle zwei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Zucker-, Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen übernommen. Ab dem 45 Lebensjahr werden Untersuchungen zur Krebsvorhersorge bezahlt.

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