Der Begriff Garantiewert /Lebensversicherung findet Anwendung bei Versicherungen der Art „Lebensversicherung“. Aus der beitragsfreien Versicherungssumme und der Lebensversicherungspolice setzt sich der Garantiewert zusammen. Der Versicherungsnehmer hat auf den Garantiewert auch Anspruch im Falle einer Versicherungsbeendigung. Siehe auch „Lebensversicherung“: Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung. Das bedeutet, dass das versicherte Risiko in der Person liegt. Die Versicherungsleistung tritt erst nach dem Tod des Versicherungsnehmers ein. Man unterscheidet allerdings zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Kapitallebensversicherung. Bei der Kapitallebensversicherung hat man die Möglichkeit zusätzliches Kapital aus seiner Versicherung zu schöpfen.

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