Die gesetzliche Rentenversicherung besteht aus drei Teilen: die Rentenversicherung für Arbeiter, die Rentenversicherung für Angestellte und die knappschaftlichen Rentenversicherungen. Grundsätzlich gehören zu den Leistungen der Rentenversicherung Behandlungen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, Renten wegen Alters, Renten wegen Erwerbsunfähigkeit, Witwenrenten, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung und die Rentenauskunft.

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