Kassenärztliche Tätige Mediziner haben sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in jedem Bundesland zu einer Kassenärtzlichen Vereinigung zusammengeschlossen (§ 77 SGB V). Nur in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt es mehr als eine Kassenärztliche Vereinigung. Kassenärtzliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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