Jedes Bundesland bildet einen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und einen Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen (§ 90 SGB V). Diese Landesausschüsse werden von der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Landesverbänden der Krankenkassen gebildet. Ebenfalls verwendet wird der Begriff Landesausschuss für das ehemalige Gremium, welches aus der SPD, CDU, KPD und LPD bestand und vom Hessischen Landtag abgelöst wurde. Gegründet wurde dies 1946 und war bekannt als der „Beratende Landesausschuss“. Auch: Landesausschuß Österreich – hiermit wurden die im Kaisertum Österreich tätigen Organe der Landtage gemeint.

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