Unter Ersatzkassen versteht man Krankenkassen bei denen Mitgleider die Versicherung durch Ausübung des Wahlrechts erlangen. Die aufgenommenen Mitglieder müssen in dem bestimmten Bezirk arbeiten und wohnen.
Unter Ersatzkassen versteht man Krankenkassen bei denen Mitgleider die Versicherung durch Ausübung des Wahlrechts erlangen. Die aufgenommenen Mitglieder müssen in dem bestimmten Bezirk arbeiten und wohnen.