Culpa in contrahendo ist ein rechtswissenschaftlicher Begriff. Er bezeichnet ein Verschulden eines Schuldners bei der Vertragsanbahnung und die daraufhin vertragsähnliche Anspruchsgrundlage des Gläubigers.
Culpa in contrahendo ist ein rechtswissenschaftlicher Begriff. Er bezeichnet ein Verschulden eines Schuldners bei der Vertragsanbahnung und die daraufhin vertragsähnliche Anspruchsgrundlage des Gläubigers.